Von der möglichst frühen Gewissheit einer vorliegenden Schwangerschaft über die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bis zur Vorbereitung der Geburt: Sicherheit hat in allen Phasen der Schwangerschaft höchste Priorität. Die ärztlichen Möglichkeiten für Diagnosen und die bestmögliche medizinische Begleitung über die gesamten neun Monate haben sich stark weiterentwickelt.
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sollen durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung mögliche Gefahren für die Gesundheit von Mutter und Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Nach sicherer Feststellung der Schwangerschaft und Berechnung des Entbindungstermins (hierüber kann die Schwangere eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erhalten) werden die weiteren Vorsorgetermine in unserer Praxis geplant.
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind Vorsorgeuntersuchungen im Abstand von 4 Wochen und in den letzten zwei Monaten von 2 Wochen vorgesehen.
Diese Untersuchungen umfassen im Wesentlichen die Gewichtskontrolle der Mutter, Blutdruckmessung und Untersuchung des Urins sowie die Hämoglobinbestimmung. Eine vaginale Untersuchung zum Ausschluss von Infektionen sowie zur Kontrolle des Muttermunds kann erfolgen.
Alle Untersuchungen und Befunde werden im Mutterpass dokumentiert.Zu Beginn und im Verlauf der Schwangerschaftsbetreuung werden serologische Untersuchungen aus mütterlichem Blut vorgenommen.
Untersuchungen auf Infektionen:
Um unnötige Untersuchungen zu vermeiden, bitten wir die Schwangeren gleich zu Beginn einen eventuell vorhandenen Mutterpass, ihren Blutgruppenausweis und ihren Impfausweis mitzubringen.
Zu Beginn der Schwangerschaft wird stets ein Test auf Chlamydien aus mütterlichem Urin durchgeführt.Nach den Richtlinien erfolgt ein Test zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes um die 24. Schwangerschaftswoche.
Im Normalfall sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, um die Entwicklung des noch ungeborenen Kindes gut beurteilen zu können. Die drei Screenings während der Schwangerschaft erfolgen meist zwischen der 9. und 12., zwischen der 19. und 22. und zwischen der 29. und 32. Woche.
Die Kardiotokografie (CTG) erfasst die Einflüsse der Wehen auf die Herzschlagfrequenz des ungeborenen Kindes und gibt Auskunft über die Leistungsfähigkeit der Placenta (Mutterkuchen) und damit über die Versorgung des Kindes.
Ergeben sich aus dem Screening auffällige Befunde, sind weitere Ultraschallkontrollen und ggf. Dopplersonografische Untersuchungen Leistungen der Krankenkassen, und können in unserer Praxis erfolgen.
Bei unauffälligem Screenung werden weitere Wunsch-Ultraschalluntersuchungen nicht von den Krankenkassen bezahlt. Natürlich bieten wir Ihnen diese Untersuchungen, ggf ergänzt durch 3D und 4D Ultraschall gerne als Selbstzahlerleistung an.
Weitere Untersuchungen, die als Selbstzahlerleistung angeboten werden ist das Ersttrimesterscreening (NT Messung) und der NIPT -Test.
Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Frauenarzt in Langenhagen, wenn der erste Schwangerschaftstest positiv ausfällt – natürlich versuchen wir stets, schwangeren Frauen Ihren Wunschtermin zu ermöglichen.